BESUCHERHINWEISE

Infos für Sie als Besucher

BESUCHERHINWEISE

Infos für Sie als Besucher

Besucherhinweise

Im Interesse eines harmonischen und zufriedenen Veranstaltungsbesuches, bitten wir Sie, die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Öffnung der Abendkasse 1/2 Stunde vor Veranstaltungsbeginn in der jeweiligen Spielstätte.
    Bestellte Karten werden bei Nichtabholung 1/4 Stunde vor Veranstaltungsbeginn in den freien Verkauf gegeben (siehe dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kulturverein Gifhorn e.V. – AGB)
  • Einlass zu den Veranstaltungen 1/2 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Bei Konzerteinführungen erfolgt der Einlass nach Aufforderung durch den Einlassdienst. Verspäteter Einlass erfolgt nur über die Genehmigung des Einlassdienstes. Der Anspruch auf die gekauften Plätze erfolgt erst in der Pause.
  • Keine Garderobengebühr, keine Haftung für Garderobe durch den Kulturverein Gifhorn e.V.
  • Die gastronomische Versorgung erfolgt über Fremdanbieter. Der Kulturverein Gifhorn e.V. übernimmt dafür keine Haftung.
  • Programm- und Besetzungsänderungen sowie Spielstättenverlegungen sind nicht beabsichtigt, bleiben jedoch vorbehalten. Sie berechtigen weder zur Kartenrückgabe noch begründen sie eine Abonnementkündigung während der Veranstaltungssaison.
  • Bitte beachten Sie die Bedingungen für den Abonnement-Vertrag, die Sie in voller Länge beim Kulturverein einsehen können.
  • Inhaber der Ehrenamtskarte und juleica erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises Karten mit 10% Ermäßigung.
  • Auf Mitgliedspreise sind keine Ermäßigungen anrechenbar.
  • SchülerInnen, Studierende und Auszubildende (bis 35 Jahre) sowie Leistungsempfänger nach SGB II und XII, Bundesfreiwilligendienstleistende und Schwerbehinderte (ab 70%) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises Karten mit 50% Ermäßigung. Bei Schwerbehinderten mit einem Ausweis, der ein B beinhaltet, erhält die Begleitperson freien Eintritt. Für Abonnement-Verträge gelten diese Ermäßigungen nicht! Bitte zeigen Sie Ihre Ermäßigungsberechtigung beim Einlass unaufgefordert vor. Rollstuhlfahrer müssen beim Kauf der Eintrittskarte darauf hinweisen, dass Sie einen entsprechenden Platz benötigen.